Im Berliner Prozess um die Mitgliedschaft einer türkischen Staatsbürgerin in der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ist Donnerstag das Urteil gefallen: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Yildiz Aktas wurde wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ verurteilt.
Terrorverfahren gegen mutmaßliches PKK-Mitglied
Wie eine Kurdin in die Mühlen der deutschen Türkei-Politik geriet
Dies wurde durch eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums möglich: Die ist nötig, wenn Verdächtigen keine konkreten Taten, sondern die Zugehörigkeit zu einer illegitimen Organisation vorgeworfen wird. Aktas’ Anwälte erklärten, ihre Mandantin sei im Interesse der deutschen Türkei-Politik verurteilt worden. Auch der Vorsitzende Richter sprach von einer repressiven Politik der Türkei gegen die Kurden.
