/Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zur Veröffentlichung extremistischer Verdachtsfälle abgewiesen. Der Verfassungsschutz Brandenburg darf die Öffentlichkeit weiter über verfassungsfeindliche Bestrebungen auch von Parteien informieren, entschied das oberste Gericht Brandenburgs am Freitag. Die Entscheidung fiel mit sieben Stimmen zu einer Stimme.

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Die AfD-Fraktion hatte gegen einen Passus im Verfassungsschutzgesetz geklagt. Sie fühlt sich nach eigenen Angaben stigmatisiert. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Brandenburg im Juni 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. (dpa)