Die Berliner CDU hat wegen der Corona-Pandemie für die Hauptstadt eine sofortige Ausgangssperre für 21 Tage vorgeschlagen. „Wir müssen heute leider Freiheiten einschränken, um Leben zu retten“, heißt es in den Maßnahmevorschlägen der Oppositionspartei vom Samstag. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) will bisher eine Ausgangssperre möglichst vermeiden.
Müller kündigte außerdem härtere Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Eindämmung der Coronavirus-Krise in der Hauptstadt an. Der Senat solle vorbereiten, dass es auch in Berlin zu Restaurantschließungen kommen könne, sagte er in der Rbb-„Abendschau“ am Freitagabend.
Berlin werde zu härteren Maßnahmen kommen müssen. „Ich gehe davon aus, dass wir das in den nächsten Tagen auch beschließen werden und umsetzen werden“. Er wolle das in enger Abstimmung mit Brandenburg machen. Müller sagte, er wolle eine Ausgangssperre möglichst vermeiden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit meldete am Freitag 868 Infizierte in Berlin (Stand 16.15 Uhr). In Brandenburg und Berlin sind bereits zwei Patienten gestorben. In Berlin verstarb ein 95-Jähriger, in Brandenburg ein 81-Jähriger, beide hatten schwere Vorerkrankungen.
In Berlin beobachten unsere Reporter am Samstagvormittag vielerorts, dass das Stadtbild leerer ist als sonst. Etwa in der Fußgängerzone der Wilmersdorfer Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf scheinen sich die Menschen größtenteils an die sozialen Beschränkungen zu halten.
Überall in der Stadt sieht man Menschen, die in großen Abständen in Schlangen warten. Vorm Baumarkt, vor Supermärkten, beim Bäcker. Viele Geschäfte haben Hinweisschilder aufgehängt oder aufgeklebt, dass der Abstand von mindestens 1,5 Metern bitte eingehalten werden soll. Und ein erster Eindruck am Vormittag deutet darauf hin, dass sich die meisten Menschen daran halten.
Zudem hat der Berliner Senat die Regeln für die Notbetreuung von Kita- und Grundschulkindern von Eltern aus bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen geändert. Unter anderem bei Mitarbeitern von Polizei, Feuerwehr, Pflege und bei medizinischem Personal reicht es künftig, wenn nur ein Elternteil zu den definierten Berufsgruppen gehört.
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