/Noch keine Lockerungen für Kneipen – Berlin folgt nicht Thüringen

Noch keine Lockerungen für Kneipen – Berlin folgt nicht Thüringen

Der Berliner Senat lehnt für die Hauptstadt die Thüringer Linie ab, wo zeitnah alle Beschränkungen gelockert werden sollen. „In Berlin bleibt es aber bei einem gestuften Lockerungssystem“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Die Landesregierung habe zwar „ausführlich“ über das weitere Vorgehen diskutiert. Für Clubs, Fitnessstudios, Kinos und Kneipen gibt es aber vorerst keine Lockerungen. Darüber soll jedoch am Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung gesprochen werden. Fest steht allerdings, dass der Senat für die sechs Milliarden Euro an geplanten neuen Schulden eine Tilgung über 20 Jahre anstrebt. (Mehr unten im Newsblog.)

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Gleiches gilt für das Gebot, die physischen sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es handelt sich dabei um die in Paragraf 1 niedergelegten Grundregeln für das öffentliche Leben. Ein Berliner Rechtsanwalt, der auch schon Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung eingelegt hat, hat die Entscheidung erwirkt.

Die Senatsgesundheitsverwaltung gab am Montagabend die Zahl aller Coronavirus-Fälle seit Beginn der Pandemie mit 6651 an, das waren zehn Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag. Die Zahl der aktiven Fälle ist weiter auf 374 gesunken. Es wurde kein neuer Todesfall gemeldet, insgesamt sind bisher 191 Patienten an Covid-19 gestorben. Weil die Reproduktionszahl „R“ zum dritten Mal in Folge im roten Bereich liegt (1,37 nach 1,23 und 1,22 bei einem Grenzwert von 1,20), zeigt die erste der drei Corona-Ampeln nun „Rot“.

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