/Kein Mindestabstand an Grundschulen – Lehrerin scheitert mit Klage

Kein Mindestabstand an Grundschulen – Lehrerin scheitert mit Klage

In den sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand von anderthalb Metern zum Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung nicht eingehalten werden. Die mit der aktuellen Verordnung geltende Abweichung von dieser Regelung sei rechtmäßig, entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Es wies damit die Klage einer Grundschullehrerin zurück(mehr im Newsblog unten)

Weitere Nachrichten: Es geht weiter mit den Lockerungen der Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen: So dürfen beispielsweise von Montag an wieder mehr Kunden gleichzeitig Geschäfte betreten, teilte die Landesregierung am Donnerstag mit. Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben aber bestehen.

Die Zahl der akut Infizierten in Deutschland ist dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge erstmals seit rund zwei Monaten wieder gestiegen. Am Donnerstag wurden demnach 555 neu Infizierte von den Gesundheitsämtern gemeldet, während die Zahl der Genesenen mit rund 400 angegeben wurde. Zudem starben 26 Menschen. Die Zahl der akuten Infektionsfälle stieg somit auf rund 5460.

Die aktuellen Zahlen: Für Deutschland trägt der Tagesspiegel die Zahlen live aus allen Landkreisen zusammen. Insgesamt wurden in Deutschland mehr als 186.000 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Rund 8800 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben. Weltweit gibt es laut Johns-Hopkins-Universität 7,3 Millionen nachgewiesene Infektionen mit dem Coronavirus und mehr als 413.000 Tote. 

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