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Paritätsregelung für Wahllisten in Thüringen verfassungswidrig

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Landesgesetz zur paritätischen Besetzung von Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien für nichtig erklärt. Dies verkündete das Gericht am Mittwoch in Weimar und gab damit einer Klage der AfD statt. Es ist bundesweit die erste Entscheidung zu einem zur Erhöhung der Frauenanteile in den Parlamenten gedachten Paritätsgesetz.

Zuletzt hatte auch in Brandenburg ein Paritätsgesetz für Diskussionen und Klagen gesorgt. Die Grünen fordern eine solche Gleichstellung der Geschlechter auch im Bundestag.

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