Der gesamte Einzelhandel in Hessen darf künftig die 2G-Regel für Kunden anwenden, also nur noch Geimpfte oder Genesene hereinlassen. Dieses Optionsmodell gilt damit auch für Supermärkte. Dies bestätigte die Hessische Staatskanzlei der „Bild“-Zeitung. Wird die 2G-Option im Einzelhandel gewählt, entfällt die Abstands- und Maskenpflicht. Die Maßnahme erfolge als Reaktion auf „Wünsche aus der Branche“, hieß es aus Wiesbaden (mehr im Newsblog).
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