/Verfassungsgericht kippt Bußgeld für Verstoß gegen Abstandsregeln

Verfassungsgericht kippt Bußgeld für Verstoß gegen Abstandsregeln

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Gleiches gilt für das Gebot, die physischen sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es handelt sich dabei um die in Paragraf 1 niedergelegten Grundregeln für das öffentliche Leben, die praktisch in alle Bereiche der Verordnung hineinwirken. Ein Berliner Rechtsanwalt, der auch schon Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung eingelegt hat, hat die Entscheidung erwirkt. (Mehr unten im Newsblog.)

Wird Demonstrieren in Berlin bald wieder ohne Einschränkungen möglich sein? Was ändert sich in Brandenburg ab dem 5. Juni? Darüber beraten heute die Regierungen beider Länder. Die CDU-Wirtschaftsunion erhebt für Berlin bereits eine Forderung: Kneipen und Bars sollten nicht schlechter behandelt werden als Restaurants und deshalb auch sofort wieder öffnen dürfen. Den Christdemokraten geht es um eine Gleichbehandlung in der Gastro-Branche. Auch sollte angesichts des moderat verlaufenden Infektionsgeschehens die Sperrstunde um 22 Uhr aufgehoben werden, fordert die Union. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga spricht sich ebenfalls für eine Öffnungsperspektive für Kneipen aus.

Die Senatsgesundheitsverwaltung gab am Montagabend die Zahl aller Coronavirus-Fälle seit Beginn der Pandemie mit 6651 an, das waren zehn Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag. Die Zahl der aktiven Fälle ist weiter auf 374 gesunken. Es wurde kein neuer Todesfall gemeldet, insgesamt sind bisher 191 Patienten an Covid-19 gestorben. Weil die Reproduktionszahl „R“ zum dritten Mal in Folge im roten Bereich liegt (1,37 nach 1,23 und 1,22 bei einem Grenzwert von 1,20), zeigt die erste der drei Corona-Ampeln nun „Rot“.

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