/Die 35 soll die neue Corona-Zahl sein

Die 35 soll die neue Corona-Zahl sein

Die Deutschen werden sich bei der Virusbekämpfung eine neu Zahl merken müssen: Nach Informationen des Tagesspiegels wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch beschließen, dass ab einer bestimmten Zahl von Neuinfektionen lokal oder regional neue Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens erlassen werden können. Demnach soll das möglich sein, wenn in einem Stadt- oder Landkreis oder auch in einer größeren zusammenhängenden Region binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten.

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Das ist zumindest die Vorstellung des Bundes. Von dieser Zahl an sollen Kreise verpflichtet werden, ein Konzept zur Eindämmung vorzulegen – was dann auf Maßnahmen zur Einschränkung von Kontakten hinauslaufen würde. Diese Einschränkungen sollen dann lagebezogen sein.

Ist der Herd der vermehrten Neuinfektionen zu identifizieren, kann ein lokaler Lockdown darauf konzentriert werden – etwa auf ein Altenheim mit vielen Neuinfektionen. Ist das Aufflackern neuer Infektionen nicht genau zu lokalisieren, könnten auch weiträumigere Beschränkungen ins Auge gefasst werden. Wie es heißt, will der Bund diesen Beschluss, weil sich die Länder zunehmend für weitere Lockerungen entschieden haben.

Hintergrund des Beschlusses ist, dass künftig den kommunalen Behörden, also vor allem den Gesundheitsämtern, im Kampf gegen Covid-19 eine zunehmend wichtige Rolle zukommen soll. Nachdem die Eindämmung bundesweit unter den als kritisch geltenden Reproduktionswert von 1 – eine infizierte Person steckt eine weitere an – vorerst gelungen ist, kommt es nun stärker darauf an, lokale oder regionale Corona-Ausbreitzungen zu unterbinden. Sonst könnten landes- oder bundesweite Lockerungen, wie sie nun seit Mitte April sukzessive in Kraft getreten sind und noch folgen sollen, gefährdet sein, wenn sich das Virusweiter ausbreiten sollte. Eindämmung durch lokale oder regionale Beschränkungen ist eine normale Maßnahme beim Infektionsschutz.

Interaktive Karte

So wurden im Kreis Heinsberg, dem frühen „Hotspot“ der Epidemie, im Februar schon Schulen geschlossen. Es ist dann Sache der Landräte und Oberbürgermeister, solche regionalen Lockdowns zu verfügen. In Jena war so auch eine frühe Maskenpflicht möglich.

Die Zahl von 35 Neuinfektionen auf 100000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt als obere Grenze, von der an die Kapazitäten von Gesundheitsämtern zur Kontaktnachverfolgung problematisch werden könnte. Für solche Fälle haben Bund und Länder bereit s beschlossen, das dann der Bund zusätzliches Personal bereitstellen kann – über eventuelle Verstärkungen aus der Lokalverwaltung hinaus, damit auch ein größeres lokale Infektionsgeschehen die Ämter nicht überfordert.

Wo die Zahlen in den einzelnen Landkreisen liegen, lässt sich online täglich aktuell auf der exklusiven Tagesspiegel-Übersicht erkennen (für Berlin sind allerdings die Bezirkszahlen relevant). Demnach dürfen es im Schnitt bis zu fünf Neuinfektionen pro Tag sein, um unter der Grenze zu bleiben. In den meisten Kreisen ist das derzeit der Fall. Eine Ausnahme ist zum Beispiel der Zollernalbkreis in Baden-Württemberg, wo aktuell fast 15 Neuinfizierte pro Tag registriert werden. Auch der Landkreis München liegt darüber.

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Stand Dienstagmittag wollen die Kanzlerin und die Länderchefs am Mittwoch auch die schon in Aussicht gestellten Öffnungen an Schulen und Kitas beschließen. Dabei soll es den Ländern freigestellt bleiben, wie sie konkret verfahren. Jede Landesregierung habe ihren Exit-Plan in der Schublade, hieß es aus Länderkreisen.

Nachdem Niedersachsen schon am Montag einen Plan vorgelegt hat, beschloss am Dienstag auch das bayerische Kabinett landesweite Maßnahmen zu Lockerungen. Im Bereich des Möglichen ist jedoch, dass bei dem nach wie geltenden Appell, auf private Reisen zu verzichten, Fahrten zu Verwandten künftig ausgenommen werden.

Unklar war zunächst, wie die Lockerungen im Bereich des Breitensports genau aussehen sollen. Kritik gab es in diesem Zusammenhang aus den Ländern an der Absicht, Profispiele in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga ohne Zuschauer stattfinden zu lassen. Von daher ist auch nichtsicher, wie weit die Lockerung für die Amateurvereine gelten können – sicher ist, dass nur Freiluftsport zugelassen werden soll. Umkleidekabinen sollen geschlossen bleiben.

Beim Einzelhandel dürfte es darauf hinauslaufen, dass statt starren Flächengrenzen nun die Regel gelten soll, dass für eine bestimmte Flächenzahl – etwa 20 Quadratmeter – ein Kunde ins Geschäft gelassen darf. Offen ist auch, ob es nach den Beschlüssen in mehreren Ländern zur Öffnung von Gastronomie und Tourismuseinrichtungen noch zu einem bundesweiten Beschluss kommen wird.