/Prozessauftakt gegen Bruno D.: Nur ein einfacher Wachmann?

Prozessauftakt gegen Bruno D.: Nur ein einfacher Wachmann?

Donnerstag, 17.10.2019  
18:34 Uhr

Der Angeklagte trägt einen schwarzen Hut mit brauner Kordel und eine Sonnenbrille, als er von seiner Tochter in einem Rollstuhl in den Sitzungssaal geschoben wird. Er hält sich eine rote Kladde vors Gesicht. Bruno D., dichtes weißes Haar, weißer Schnurrbart, dunkles Sakko, setzt sich Kopfhörer auf, wie sie viele in Saal 300 des Landgerichts Hamburg tragen. So kann er die Prozessbeteiligten, die in Mikrofone sprechen, besser verstehen.

Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring fragt ihn, ob er sie nun hören könne. „Jawoll“, sagt Bruno D. Sie fragt ihn nach seinen Personalien. „Ich heiße Bruno Johannes D.“, sagt der 93-Jährige. Geboren sei er 1926 in Obersommerklau, in der Nähe von Danzig. Mehr wird man von ihm an diesem ersten Prozesstag nicht hören.

Die Anklage gegen Bruno D. lautet auf Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen, begangen im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof, keine 40 Kilometer entfernt von Danzig. Ein Internierungslager der Nationalsozialisten für mehr als 100.000 Juden und politische Gegner, rund 65.000 Menschen wurden dort ermordet.

Sieben Familienangehörige begleiten den Angeklagten

Bruno D. schob dort als SS-Wachmann Dienst, sieben Tage die Woche, zehn bis zwölf Stunden am Tag oder in der Nacht. Bruno D. war damals 17, 18 Jahre alt, deshalb findet das Verfahren vor der Jugendkammer statt. Es ist eine nicht-öffentliche Hauptverhandlung, aber das Gericht hat akkreditierte Journalisten, Historiker und Interessierte zugelassen, weil das nationale und internationale Interesse „in Zeiten zunehmender rechtsradikaler Gewalt“ groß sei, sagt die Vorsitzende Richterin. Sieben Familienangehörige des Angeklagten sitzen im Saal, „zur emotionalen Unterstützung“ des Rentners seien auch sie zugelassen.

Bruno D. führte nach Ende des Zweiten Weltkrieges und kurzer Kriegsgefangenschaft in Schleswig-Holstein ein ungestörtes Leben in Hamburg. Er tauchte nicht unter, versteckte sich nicht hinter einer erfundenen Identität. Er heiratete, arbeitete als Bäcker, Lastwagenfahrer und Hausmeister. Er wurde Vater und Großvater.

Im größten Saal des Hamburger Landgerichts holt ihn nun im Oktober 2019 seine Vergangenheit ein.

In 14 Minuten fasst Oberstaatsanwalt Lars Mahnke achteinhalb Monate im Leben des Bruno D. zusammen, die das Leben Tausender Menschen bis heute beeinträchtigt haben: Er schildert die Arbeit der SS-Wachmänner, die rund um die Uhr die insgesamt 25 Türme des Lagers besetzten, das Gelände bewachten und damit auch den „staatlich angeordneten Massenmord“ ermöglichten.

Bruno D. habe von August 1944 bis April 1945 seinen Dienst in der 1. Kompanie des Totenkopfsturmbanns verrichtet. Er sei „bis ins Detail“ von allen Tötungsarten unterrichtet worden, sagt Mahnke. Von dem Erschießungsraum mit Genickschuss-Anlage, den die Opfer arglos betraten, weil sie glaubten, dort würde ihre Körpergröße vermessen. Mit dem Rücken an der Messlatte wurde den Menschen ein Querstab auf den Kopf gelegt; durch ein sich verschiebendes Brett war eine Öffnung nach hinten abgegrenzt. Diese Öffnung, in Höhe des Genicks der Person, führte in einen angrenzenden Raum, in dem sich bewaffnete SS-Männer befanden, die die Menschen erschossen.

„Ihre Schreie waren durch die Tür deutlich zu hören“


Eine Gaskammer im KZ Stutthof


Bruce Adams-Pool / Getty Images

Eine Gaskammer im KZ Stutthof

Mahnke spricht von den Tötungen durch das Giftgas Zyklon B in den abgedichteten Waggons der Schmalspurbahn, die in das Lager hineinführte. Oder in der Gaskammer neben dem Krematorium, in das 30 bis 35 Todeskandidaten gemeinsam geführt wurden unter dem Vorwand, gereinigt zu werden. Durch einen Schacht im Dach schütteten Soldaten das Giftgas in den Raum, die Todgeweihten erstickten nach einem furchtbaren Todeskampf.

„Ihre Schreie waren durch die Tür deutlich zu hören“, sagt der Oberstaatsanwalt. Ihre Leichen fielen auf durch rosafarbene Haut, grüne Punkte, Schaum vorm Mund und Blut in den Ohren. Mitgefangene mussten die ausgemergelten Leichen aus den Baracken ziehen; auf einem Scheiterhaufen oder in einem der Öfen wurden sie verbrannt.

Bruno D. sei nicht freiwillig der SS beigetreten

Bruno D. hört zu. Er sitzt nicht in Untersuchungshaft, er lebt weiterhin in Hamburg. Keine Fluchtgefahr. Sein Verteidiger Stefan Waterkamp sagt, sein Mandant stehe zu seinen umfassenden Angaben, die er bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft gemacht habe. Er werde vor Gericht auch die Fragen der Prozessbeteiligten beantworten.


Wachtürme in der heutigen Gedenkstätte


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Wachtürme in der heutigen Gedenkstätte

Bruno D. sei nicht freiwillig der SS beigetreten, er habe sich das KZ Stutthof nicht ausgesucht. Er sei im Alter von 17 Jahren von der Wehrmacht eingezogen worden, habe einen Marschbefehl für Stutthof und dort eine SS-Uniform zugeteilt bekommen. „Er war kein Anhänger dieses Systems“, sagt Waterkamp und fragt in den stillen Saal: „Wie kommt es, dass dieser Mann sich jetzt zu verantworten hat?“

„Er hat sich offen eingelassen“

Bereits in den Jahren 1972 und 1982 sei Bruno D. im Rahmen von Ermittlungsverfahren befragt worden. „Er hat sich offen eingelassen, niemand musste nach ihm fahnden. Über 60 Jahre lang interessierte sich niemand in Deutschland für einen einfachen Wachmann.“

Verteidiger Waterkamp spricht über die juristischen Versäumnisse und das Versagen bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, über die Verstrickungen ehemaliger SS-Schergen in die Nachkriegsjustiz. Bruno D. habe darauf vertraut, dass ihm durch seinen Wachdienst keine Beihilfe zum Mord vorgeworfen werden könne.

Wegweisendes Urteil im Fall Demjanjuk

Erst seit wenigen Jahren ist die deutsche Justiz der Auffassung, dass auch die alleinige Anwesenheit in einem Vernichtungslager wie zum Beispiel die Tätigkeit eines Wachmannes im juristischen Sinn als Beihilfe zum Mord zu werten ist. Wegweisend war das Verfahren gegen John Demjanjuk, einst Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, der zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Im Video (2018): Jagd auf Naziverbrecher – Ein 95-Jähriger vor dem Jugendrichter

Für die Überlebenden und Hinterbliebenen sind solche Verfahren von großer Bedeutung. Im Prozess gegen Bruno D. treten inzwischen 33 Nebenkläger auf, sie werden von 14 Anwälten vertreten. Die Sorge ist groß, dass Bruno D.s Verhandlungsfähigkeit, die ohnehin eingeschränkt ist, abnimmt – und das Verfahren ohne Urteil eingestellt werden könnte.

„Dieses Strafverfahren bedeutet für mich Gerechtigkeit“

Denn der Prozess hat auch für die Gegenwart Bedeutung. Nach den tödlichen Schüssen auf den hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke in Kassel und den Terroranschlag von Halle sei dieses Verfahren „dringend notwendig“, sagt Nebenklagevertreter Christoph Rückel. Jede rechtsextreme Tat müsse „unerbittlich“ verfolgt werden.

Judith Meisel kam mit 14 Jahren ins KZ Stutthof, sie hat überlebt. Heute ist sie ein Jahr älter als Bruno D. „Stutthof war organisierter Massenmord durch die Nationalsozialisten, und dieser Massenmord war nur möglich mit Hilfe der Wachmänner“, lässt sie ihren Vertreter Cornelius Nestler vortragen. „Sie sorgten dafür, dass meine Mutter ermordet wurde. Und fast sorgten sie dafür, dass auch ich ermordet wurde.“ Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, wenn auch spät, dass der Angeklagte damit jetzt konfrontiert werde. „Dieses Strafverfahren bedeutet für mich Gerechtigkeit. Und es bringt späte Gerechtigkeit für meine Mutter.“

Am Ende des ersten Verhandlungstages steht Stefan Waterkamp, der Verteidiger des Angeklagten, auf dem Flur im Gericht und erinnert an das Alter, in dem Bruno D. zur Tatzeit war. „Er war 17“, sagt Waterkamp. „Ihm taten die Menschen leid.“ Bruno D. habe gewusst, dass sie aus antisemitischen und politischen Gründen inhaftiert waren. „Er sah sich aber nicht in der Lage, sie zu befreien.“